Aus philosophischer Sicht ist die Frage, welche Aufgabe die Philosophie eigentlich hat, ziemlich umstritten und nicht sehr leicht zu beantworten. Aus schulischer Sicht lassen sich jedoch zumindest Schwerpunkte dessen bestimmen, was das Unterrichtsfach Philosophie leisten kann und soll.
Die Ausbildung der Reflexions- und Urteilsfähigkeit ist einer der wichtigsten Aufträge von Schule, im Besonderen im Rahmen der Wissenschaftspropädeutik in der gymnasialen Oberstufe. Der Philosophieunterricht in der Sekundarstufe II „im Geist der Aufklärung und der Vernunftkultur“1 soll dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, da die Prinzipien des Denkens und Handelns zu den Inhalten des Faches gehören. Urteilskraft und Handlungsfähigkeit sind mithin sowohl ein didaktisches als auch ein fachliches Ziel des Philosophieunterrichts in „Anknüpfung an das Unterrichtsfach Praktische Philosophie in der Sekundarstufe I“2.

Das vorliegende Übersichtsraster orientiert sich an dieser Grundannahme, den Richtlinien und Lehrplänen, im Rahmen der Obligatorik für das Fach Philosophie. Der Transfer philosophischer Prinzipien in der Konkretisierung auf die Lebenswelt und außerschulische Realität der Schülerinnen und Schüler spielt eine große Rolle in der Ausbildung der Urteilskraft und Handlungsfähigkeit, daher soll diesem Aspekt besonders Rechnung getragen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch die Relevanz und Tragfähigkeit z.B. eines ethischen Prinzips für ihren eigenen Lebensbereich erproben. So wird eine Anwendung des Erlernten auch außerhalb der Schule ermöglicht und „träges“ Wissen vermieden. Zudem wird eine Motivation für die zukünftige Auseinandersetzung mit philosophischen Texten und Problemen geschaffen, da die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass die behandelten philosophischen Ansätze als Grundlage für ein begründetes rationales Handeln im außerschulischen Bereich dienen können.

Der handlungs- bzw. anwendungsorientierte Aspekt des Philosophieunterrichts, man könnte vielleicht auch zweckorientierter Aspekt des Philosophieunterrichts (im positiven Sinne) sagen, wird im neuen Kernlehrplan, besonders betont. So soll z.B. der Ethikunterricht „Orientierungsmaßstäbe im Hinblick auf individuelle Entscheidungsdilemmata im Kontext gesellschaftlicher Problemlagen“ bieten. In diesen zweck- bzw. anwendungsorientierten Bereich lässt sich auch das Herausstellen der Handlungs- und Urteilskompetenz im neuen Kernlehrplan, die durch den Philosophieunterricht gefördert werden, stellen. Die SuS sollen „durch die philosophische Problemreflexion Orientierung im Denken als Voraussetzung verantwortlichen Handelns gewinnen“3.

1 Richtlinien und Lehrpläne. Philosophie. S.5.
2 Richtlinien und Lehrpläne. Philosophie. S.8.
3 Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Gymnasium / Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen Philosophie. S.14.

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